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Allgemeine Vertragsbedingungen


1. Mietgegenstand
Der Mieter erhält ein Schließfach der gewählten Größe, das mit einem Zahlenkombinationsschloss gesichert ist. Die Zahlenkombination wird dem Mieter nach Bearbeitung seines abgegebenen Mietvertrages zugesendet.

2. Nutzungsumfang
Das gemietete Schulschließfach steht dem Kind des Mieters zur alleinigen Nutzung zu. Eine Doppelnutzung ist nur bei Geschwisterkindern erlaubt. Ein Tausch der Schließfächer unter Mietern sowie eine Untervermietung des Schließfaches sind nicht erlaubt.

3. Dauer des Mietvertrags
Der Mietvertrag ist befristet auf ein Schuljahr. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Schuljahresende über unsere Onlineplattform gekündigt wird. Eine Kündigung zum Schuljahresende ist auch dann erforderlich, wenn das Kind z.B. nach dem Abitur die Schule verlässt. Nach Kündigung erfolgt eine Kündigungsbestätigung durch den Vermieter per Mail. Der Mieter hat im laufenden Schuljahr ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, wenn das Kind die Schule wechselt. Dieses Sonderkündigungsrecht bedarf einer schriftlichen Kündigung mit Anlage einer schriftlichen Bestätigung des Schulaustritts durch das Gymnasium Weilheim. Die Kündigung ist an unten genannte Adresse zu senden. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag unter Angabe des Grundes fristlos zu kündigen, wenn der Mieter oder sein Kind das Schließfach zweckwidrig nutzt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mietzahlung besteht in diesem Fall nicht.

4. Miete
Die Miete ist nach Erhalt der Vertragsbestätigung fällig. Die Miete wird durch Abbuchung von dem im Mietvertrag angegebenen Konto durch die Bank des Vermieters eingezogen. Die Abbuchungserlaubnis erteilt der Mieter bzw. Kontoinhaber durch die Unterschrift auf seinem Mietvertrag. Für jedes weitere Schuljahr wird die Miete ebenfalls vom angegebenen Konto eingezogen. Bei Nichtdeckung des Kontos und erfolgloser Mahnung wird der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Schlosswechsel durchführen.

5. Weitere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Schließfach inklusive Zahlenschloss pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Beschädigungen am Schließfach und Zahlenschloss, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Nach einer Kündigung muss das Schließfach spätestens am letzten Schultag vor den Sommerferien vollständig geleert und gereinigt sein. Sollte das Schließfach in ungereinigtem Zustand zurückgegeben werden, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,00 € erhoben. Für den Inhalt des Schließfaches haftet der Mieter. Der Vermieter übernimmt für den Schließfachinhalt keine Haftung. Die Versicherung des Schließfachinhalts obliegt allein dem Mieter. Für den Verlust des Zahlenschlosses haftet der Mieter.

6. Sonstige Vereinbarungen
Die Entscheidung über die aufzustellenden Fachgrößen und die Anzahl obliegt dem Vermieter. Ein Anspruch auf Anmietung eines Schließfachs besteht nicht. Sollte der Sachaufwandsträger dem Vermieter die Aufstellungsgenehmigung für die Schließfachanlage entziehen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zum Ablauf der Aufstellgenehmigung zu kündigen. In diesem Fall erhält der Mieter die anteilig zu viel bezahlte Miete zurück. Die Schulleitung ist berechtigt, das Schließfach in Gefahrensituationen gewaltsam ohne Zustimmung der Mieter zu öffnen.

7. Datenschutz und Datensicherheit
Die Verbindung zu unserer Verwaltungsplattform schliessfach.gymwm.de wird über eine verschlüsselte Verbindung hergestellt, sodass bereits während der Übermittlung ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet wird. Durch Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars auf unserer Internetseite werden persönliche Daten an unser System übermittelt. Diese Daten werden ausschließlich zum Abschluss, zur Verwaltung und zur finanziellen Verarbeitung des Mietfachvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter verwendet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Zugriff auf die Daten haben lediglich die Verwaltungskraft und der Systembetreuer der Verwaltungsplattform. Ihre Daten werden im Sinne der Datensicherheit in regelmäßigen Zeiträumen auf einem Backupsystem abgelegt. Der Vermieter verpflichtet sich, Ihre Daten innerhalb einer Frist von 2 Wochen komplett aus dem System und alle Sicherungskopien Ihrer Daten zu löschen, wenn das Vertragsverhältnis durch eine der beiden Vertragsparteien beendet wird.

8. Nebenabreden und Vertragsänderungen, Teilnichtigkeit
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Postadresse: Gymnasium Weilheim, Murnauer Str. 12, 82362 Weilheim